Mit BUSINESSCARD schnell und unkompliziert zu Ihrer DSGVO-konformen Website!
Inhalt
Die Datenschutzgrundverordnung ist seit 25.5.2018 gültig und alle Datenverarbeitungen müssen ihr entsprechen.
Die DSGVO hat den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zum Ziel.
Neben vieler organisatorischen Maßnahmen für Unternehmen leiten sich daraus auch technische Vorgehensweisen und Informationspflichten für den Betrieb einer Website ab.
Jeder Websitebetreiber muss einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit seinem Provider abschließen, da über die Website personenbezogene Daten verarbeitet werden. Das sind unter anderem:
Kunden von BUSINESSCARD können den Auftragsdatenverarbeitungsvertrag einfach über die Administration abschließen und herunterladen.
Hinweis: AV-Verträge müssen aber auch noch mit weiteren Anbietern im Zusammenhang mit der Website abgeschlossen werden, z.B. wenn
Wir beraten Sie hierzu gerne!
Um die erforderlichen Informationspflichten der DSGVO zu erfüllen erhalten Kunden von BUSINESSCARD automatisch eine Datenschutzerklärung auf der Website mit vorformulierten Texten, z.B.
Eine von BUSINESSCARD erstellte Website erfüllt die technischen Vorgaben der DSGVO um die Sie sich nicht weiter kümmern müssen. Diese werden auch laufend angepasst um am aktuellen Stand zu bleiben.
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